Jugendordnung der Jugendgruppe des
Tierhilfevereins Kellerranch e.V., Weiterstadt
§ 1 – Name
Die Jugendgruppe des Tierhilfevereins Kellerranch e.V. trägt den Namen
Ranch-Kids.
§ 2 – Stellung im Verein
Die dem Tierhilfeverein Kellerranch e.V. angeschlossene Jugendgruppe gibt sich selbst eine Jugendordnung. Diese Jugendordnung ist in der Satzung des Tierhilfevereins verankert.
§ 3 – Grundsatz
Die Jugendgruppe führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Tierhilfevereins und des Jugendrechts. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
§ 4 – Organe
a) Jugend-Mitgliederversammlung
b) Jugendvorstand/Jugendleiter/in
c) Jugend-Kassenprüfer
§ 5 – Jugend-Mitgliederversammlung
Die Jugend-Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Jugendgruppe. Sie setzt sich aus den jugendlichen Mitgliedern von 8 bis 18 Jahre zusammen. Der Jugendvorstand/Jugendleiter/in beruft einmal jährlich die Mitgliederversammlung ein.
§ 6 – Aufgaben der Jugend-Mitgliederversammlung
- Beratung und Beschlussfassung in Angelegenheiten der Jugendarbeit
- Festlegung der Aufgabenschwerpunkte für die Tätigkeit des Jugendvorstandes/Jugendleiter/in und der Kassenprüfer
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge
- Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes/Jugendleiter/in und der Kassenprüfer
- Genehmigung des Haushaltsplanes
- Wahl und Entlastung des Jugendvorstandes/Jugendleiter/in
Die Einladung zur Jugend-Mitgliederversammlung muss schriftlich, mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen und die Tagesordnung enthalten. Anträge sind schriftlich einzureichen und zu begründen. Sie müssen dem Jugendvorstand/Jugendleiter/in eine Woche vor der Mitgliederversammlung vorliegen.
Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 7 – Jugendvorstand
1. Der Jugendvorstand besteht aus:
- Jugendleiter/in (1. Vorsitzende/r)
- Stellvertretende/r Jugendleiter/in
- Kassenwart/in
- Schriftführer/in
2. Dabei müssen der/die Jugendwart/in und der/die Kassenwart/in mindestens 18 Jahre und der/die stellvertretende Jugendleiter/in, der/die Schriftführer/in und der/die Beisitzer/in mindestens 16 Jahre alt sein.
3. Der Jugendvorstand wird auf 2 Jahre gewählt.
§ 8 – Aufgaben des Jugendvorstandes
- Tätigkeit im praktischen Tier-, Natur- und Umweltschutz mit der Jugendgruppe
- Angebot regelmäßiger Gruppenstunden
- Ausführung der Beschlüsse der Jugend-Mitgliederversammlung
- Rechenschaft über die geleistete Arbeit
- Rechenschaft über die Verwendung der ihr zugeflossenen Mittel
§ 9 – Auflösung
Die Jugendgruppe des Tierhilfevereins Kellerranch e.V. kann von der Jugend-Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Tierhilfeverein Kellerranch e.V. zu, welcher es widerum für die Jugendarbeit in Schulen und Kindergärten zu verwenden hat.
§ 10 – Inkrafttreten
Diese Jugendordnung wurde in der Jugendmitgliederversammlung am 26.02.2013 verabschiedet, und ist am 24. Juni 2013 im Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt rechtswirksam eingetragen worden.