Jugendordnung

Jugendordnung der Jugendgruppe des
Tierhilfevereins Kellerranch e.V., Weiterstadt

 

§ 1 – Name

Die Jugendgruppe des Tierhilfevereins Kellerranch e.V. trägt den Namen

Ranch-Kids.

§ 2 – Stellung im Verein

Die dem Tierhilfeverein Kellerranch e.V. angeschlossene Jugendgruppe gibt sich selbst eine Jugendordnung. Diese Jugendordnung ist in der Satzung des Tierhilfevereins verankert.

§ 3 – Grundsatz

Die Jugendgruppe führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Tierhilfevereins und des Jugendrechts. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

§ 4 – Organe

a)    Jugend-Mitgliederversammlung

b)    Jugendvorstand/Jugendleiter/in

c)    Jugend-Kassenprüfer

§ 5 – Jugend-Mitgliederversammlung

Die Jugend-Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Jugendgruppe. Sie setzt sich aus den jugendlichen Mitgliedern von 8 bis 18 Jahre zusammen. Der Jugendvorstand/Jugendleiter/in beruft einmal jährlich die Mitgliederversammlung ein.

§ 6 – Aufgaben der Jugend-Mitgliederversammlung

  • Beratung und Beschlussfassung in Angelegenheiten der Jugendarbeit
  • Festlegung der Aufgabenschwerpunkte für die Tätigkeit des Jugendvorstandes/Jugendleiter/in und der Kassenprüfer
  • Beratung und Beschlussfassung über Anträge
  • Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes/Jugendleiter/in und der Kassenprüfer
  • Genehmigung des Haushaltsplanes
  • Wahl und Entlastung des Jugendvorstandes/Jugendleiter/in

Die Einladung zur Jugend-Mitgliederversammlung muss schriftlich, mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen und die Tagesordnung enthalten. Anträge sind schriftlich einzureichen und zu begründen. Sie müssen dem Jugendvorstand/Jugendleiter/in eine Woche vor der Mitgliederversammlung vorliegen.

Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 7 – Jugendvorstand

1. Der Jugendvorstand besteht aus:

  • Jugendleiter/in (1. Vorsitzende/r)
  • Stellvertretende/r Jugendleiter/in
  • Kassenwart/in
  • Schriftführer/in

2. Dabei müssen der/die Jugendwart/in und der/die Kassenwart/in mindestens 18 Jahre und der/die stellvertretende Jugendleiter/in, der/die Schriftführer/in und der/die Beisitzer/in mindestens 16 Jahre alt sein.

3. Der Jugendvorstand wird auf 2 Jahre gewählt.

§ 8 – Aufgaben des Jugendvorstandes

  • Tätigkeit im praktischen Tier-, Natur- und Umweltschutz mit der Jugendgruppe
  • Angebot regelmäßiger Gruppenstunden
  • Ausführung der Beschlüsse der Jugend-Mitgliederversammlung
  • Rechenschaft über die geleistete Arbeit
  • Rechenschaft über die Verwendung der ihr zugeflossenen Mittel

§ 9 – Auflösung

Die Jugendgruppe des Tierhilfevereins Kellerranch e.V. kann von der Jugend-Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Tierhilfeverein Kellerranch e.V. zu, welcher es widerum für die Jugendarbeit in Schulen und Kindergärten zu verwenden hat.

§ 10 – Inkrafttreten

Diese Jugendordnung wurde in der Jugendmitgliederversammlung am 26.02.2013 verabschiedet, und ist am 24. Juni 2013 im Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt rechtswirksam eingetragen worden.